Da die CoronaVerordnung zum 01. Juli 2020 in Bezug auf Gaststätten geändert wurde hier ein aktueller Auszug:
Welche Gaststätten dürfen öffnen?
Seit dem 2. Juni 2020 alle Gaststätten ihren Betrieb wieder aufnehmen. Dazu gehören etwa auch Kneipen, Biergärten, Shisha-Bars, Cafés und Eisdielen.
Muss der Gast seine Kontaktdaten hinterlassen?
Um Infektionsketten weiter nachvollziehen zu können müssen die Gäste Ihren Namen, die Adresse und die Dauer des Besuches angeben. Die Daten dienen ausschließlich der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde im Falle einer möglichen Infektion. Wer seine Daten nicht angeben möchte, darf die Gaststätte nicht besuchen. Die Daten müssen nach vier Wochen gelöscht werden.
Wie viele Menschen darf ich in Gaststätten treffen?
Speisegaststätten gelten als öffentlicher Raum. Damit gelten die Regelungen aus § 9 der Corona-Verordnung. Am Tisch sitzen darf man demnach mit maximal 20 Personen.
Zu anderen Personen, außerhalb der eigenen Gruppe, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Für die Personen, denen es gestattet ist, an einem Tisch zu sitzen, ist das Einhalten des Mindestabstands demnach nicht notwendig.
Wird zwischen Innen- und Außenbereich unterschieden?
In der Corona-Verordnung wird kein Unterschied gemacht. In geschlossenen Räumen ist allerdings das Infektionsrisiko höher, da es weniger Luftaustausch gibt und so ausgeatmete Aerosole – also feinste Tröpfchen – länger in der Luft stehen und auf Oberflächen niederschlagen können. Daher sieht die Corona-Verordnung vor, dass alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Gästen dienen, zu nutzen sind (§ 4, Absatz 1, Nr. 2).
Gibt es außer der Abstandregelung weitere Vorgaben die die Gastanzahl betreffen?
Die Corona-Verordnung des Landes sieht keine weiteren Einschränkungen vor. Es dürfen nur so viele Personen im Lokal sein, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen anwesenden Personen (Gäste und Angestellte) eingehalten werden kann.
Diese Pandemie hält uns ganz schön auf Trab — es wäre trotzdem schön wieder ein paar mehr Gesichter in unserem Schützenhaus begrüßen zu dürfen. Also, dann bis bald im Schützenhaus in Hüttlingen.