NWR 2 seit 01.09.2020 aktiv, was ändert sich für private Waffenbesitzer ?

Auszug aus den Web­seit­en des NWR (ich war zu bequem das hier neu zu for­mulieren)
https://www.nwr-fl.de/was-ist-das-nationale-waffenregister.html ff.
Nach der europäis­chen Waf­fen­richtlin­ie sind alle Mit­gliedsstaat­en verpflichtet, ab 01.01.2015 ein com­put­ergestütztes Waf­fen­reg­is­ter auf nationaler Ebene zu betreiben. Der deutsche Geset­zge­ber hat geregelt, dass das NWR ab 2013 betrieben wird. (§ 43a Waf­fenge­setz).
Das Ziel :
Für jede erlaub­nispflichtige Schuss­waffe ist so zeit­nah nachvol­lziehbar, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erwor­ben wurde. Für alle berechtigten Behör­den, die im Rah­men ihrer Auf­gaben und Zuständigkeit waf­fen­rechtliche Dat­en benöti­gen, wird erst­mals ein jed­erzeit­iger Zugriff auf diese Dat­en ermöglicht.

Für Pri­vate Waf­fenbe­sitzer bedeutet das :
Grund­sät­zlich beste­ht die Verpflich­tung zur Nutzung von NWR-IDs für Inhab­er ein­er Erlaub­nis nach § 21 Waf­fG mit Inkraft­treten der neuen elek­tro­n­is­chen Anzeigepflicht­en ab 01.09.2020.Erst ab diesem Zeit­punkt benöti­gen die Inhab­er ein­er Erlaub­nis nach § 21 Waf­fG alle für die Anzeige der unter­schiedlichen Geschäft­sprozesse rel­e­van­ten Personen‑, Firmen‑, Erlaubnis‑, Waf­fen- und Waf­fen­teile-IDs.
Pri­vat­per­so­n­en: Geschäftsverkehr mit Händler/Hersteller
Pri­vat­per­so­n­en benöti­gen, um im Han­del Waf­fen/-teile zu erwer­ben, zu verkaufen oder Umbaut­en, Repara­turen, Ver­wahrun­gen, Kom­mis­sion­s­geschäfte o.ä. in Auf­trag geben zu kön­nen, ihre per­sön­liche Per­so­n­en-ID, ihre Erlaub­nis-ID (ggf. mehrere), ihre Waf­fen-ID der betrof­fe­nen Waffe(n) sowie ggf. die Waf­fen­teil-ID, sofern einzelne wesentliche Waf­fen­teile betrof­fen sind.
Geschäftsverkehr Pri­vat an Pri­vat:
Hier ist geset­zlich die Weit­er­gabe der NWR-ID nicht vorgeschrieben. Sie kön­nen weit­er­hin die üblichen For­mu­la­re nutzen. Eine Angabe der NWR-ID ist für die abgebende sowie die aufnehmende Waf­fen­be­hörde von enor­men Vorteil. Diese kön­nen auf Grund dieser Angaben die Waf­fen und deren Besitzer sofort iden­ti­fizieren.

Infor­ma­tion zur Nutzung von NWR ID’s in der Prax­is

Wo erhalte ich meine per­sön­lichen NWR-ID:
Sie erhal­ten Ihre per­sön­lichen NWR-IDs, die Sie für den jew­eili­gen Geschäftsvor­fall benöti­gen, bei Ihrer zuständi­gen Waf­fen­be­hörde. Bitte beacht­en Sie, dass Sie dies bere­its im Vor­feld eines möglichen Geschäfts­falls durch­führen und sich rechtzeit­ig mit Ihrer Waf­fen­be­hörde in Verbindung set­zen.