NWR 2 seit 01.09.2020 aktiv, was ändert sich für private Waffenbesitzer ?

Auszug aus den Webseiten des NWR (ich war zu bequem das hier neu zu formulieren)
https://www.nwr-fl.de/was-ist-das-nationale-waffenregister.html ff.
Nach der europäischen Waffenrichtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, ab 01.01.2015 ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu betreiben. Der deutsche Gesetzgeber hat geregelt, dass das NWR ab 2013 betrieben wird. (§ 43a Waffengesetz).
Das Ziel :
Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe ist so zeitnah nachvollziehbar, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und von wem sie erworben wurde. Für alle berechtigten Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger Zugriff auf diese Daten ermöglicht.

Für Private Waffenbesitzer bedeutet das :
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Nutzung von NWR-IDs für Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 WaffG mit Inkrafttreten der neuen elektronischen Anzeigepflichten ab 01.09.2020.Erst ab diesem Zeitpunkt benötigen die Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 WaffG alle für die Anzeige der unterschiedlichen Geschäftsprozesse relevanten Personen-, Firmen-, Erlaubnis-, Waffen- und Waffenteile-IDs.
Privatpersonen: Geschäftsverkehr mit Händler/Hersteller
Privatpersonen benötigen, um im Handel Waffen/-teile zu erwerben, zu verkaufen oder Umbauten, Reparaturen, Verwahrungen, Kommissionsgeschäfte o.ä. in Auftrag geben zu können, ihre persönliche Personen-ID, ihre Erlaubnis-ID (ggf. mehrere), ihre Waffen-ID der betroffenen Waffe(n) sowie ggf. die Waffenteil-ID, sofern einzelne wesentliche Waffenteile betroffen sind.
Geschäftsverkehr Privat an Privat:
Hier ist gesetzlich die Weitergabe der NWR-ID nicht vorgeschrieben. Sie können weiterhin die üblichen Formulare nutzen. Eine Angabe der NWR-ID ist für die abgebende sowie die aufnehmende Waffenbehörde von enormen Vorteil. Diese können auf Grund dieser Angaben die Waffen und deren Besitzer sofort identifizieren.

Information zur Nutzung von NWR ID’s in der Praxis

Wo erhalte ich meine persönlichen NWR-ID:
Sie erhalten Ihre persönlichen NWR-IDs, die Sie für den jeweiligen Geschäftsvorfall benötigen, bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde. Bitte beachten Sie, dass Sie dies bereits im Vorfeld eines möglichen Geschäftsfalls durchführen und sich rechtzeitig mit Ihrer Waffenbehörde in Verbindung setzen.