Formulare und Vordrucke

Formulare  — Landratsamt Ostalbkreis

das LRA ist auch die zuständi­ge Waf­fen­be­hörde für die Mit­glieder unser­er Schützen­abteilung — wichtig für die Ausstel­lung der NWR ID.

Nach­dem das Lan­drat­samt Ostal­bkreis Ihre For­mu­la­re auf “online Kom­mu­nika­tion” umgestellt hat, sind die nach­fol­gen­den
“Links mit dem blauen Punkt”
teil­weise nicht mehr gültig.
Das zur Zeit gültige Zugangsportal des LRA Ostal­bkreis­es ist über fol­gende Adresse erre­ich­bar:

Zugangsportal LRA Ostal­bkreis — For­mu­la­re (online Kom­mu­nika­tion)


Weit­ere For­mu­la­re gibt es auch beim WSV / Würt­tem­ber­gis­chen Schützen­ver­band 1850 e.V. zum Down­load.
For­mu­la­rdown­load WSV 1850 e.V.

Hin­weis:
Der Erwerb / das Über­lassen von Schuss­waf­fen ist inner­halb von zwei Wochen der zuständi­gen Behörde anzuzeigen und die Waf­fenbe­sitzkarte zwecks Ein­tra­gung / Berich­ti­gung vorzule­gen bzw. neu zu beantra­gen. Ein Ver­stoß hierge­gen, stellt eine Ord­nungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geah­n­det.