Formulare — Landratsamt Ostalbkreis
das LRA ist auch die zuständige Waffenbehörde für die Mitglieder unserer Schützenabteilung — wichtig für die Ausstellung der NWR ID.
Nachdem das Landratsamt Ostalbkreis Ihre Formulare auf “online Kommunikation” umgestellt hat, sind die nachfolgenden
“Links mit dem blauen Punkt”
teilweise nicht mehr gültig.
Das zur Zeit gültige Zugangsportal des LRA Ostalbkreises ist über folgende Adresse erreichbar:
Zugangsportal LRA Ostalbkreis — Formulare (online Kommunikation)
Für Sportschützen / Jäger
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Anzeige über den Erwerb von Schußwaffen
- Anzeige über das Überlassen von Schußwaffen
- Antrag kleiner Waffenschein
- Vollmacht zur Abholung der WBK
Für Jäger
Wiederlader / Schwarzpulverschützen
Weitere Formulare gibt es auch beim WSV / Württembergischen Schützenverband 1850 e.V. zum Download.
Formulardownload WSV 1850 e.V.
Hinweis:
Der Erwerb / das Überlassen von Schusswaffen ist innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zwecks Eintragung / Berichtigung vorzulegen bzw. neu zu beantragen. Ein Verstoß hiergegen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.