Wir öffnen wieder !

Zu Beachten sind jedoch weiterhin folgende Beschränkungen gem. Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg:

  • Verlängerung der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum bis 5. Juni.
  • Abstand zwischen den Sporttreibenden von mindestens 1,5-2 Metern sowie die Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen.
  • Schießen auf offenen oder halboffenen Schießbahnen ist erlaubt (25m und 50m). Nicht jedoch das Schießen in geschlossenen Schießständen (LuPi + Luftgewehr)

die Bewirtschaftung findet im Rahmen der aktuellen Corona-Verordnung (Stand 14.05.2020) statt.