Wir öffnen wieder !

Zu Beacht­en sind jedoch weit­er­hin fol­gende Beschränkun­gen gem. Coro­n­averord­nung des Lan­des Baden-Würt­tem­berg:

  • Ver­längerung der Kon­tak­tbeschränkun­gen im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum bis 5. Juni.
  • Abstand zwis­chen den Sport­treiben­den von min­destens 1,5–2 Metern sowie die Ein­hal­tung der üblichen Hygien­e­maß­nah­men.
  • Schießen auf offe­nen oder hal­bof­fe­nen Schießbah­nen ist erlaubt (25m und 50m). Nicht jedoch das Schießen in geschlosse­nen Schießstän­den (LuPi + Luft­gewehr)

die Bewirtschaf­tung find­et im Rah­men der aktuellen Coro­na-Verord­nung (Stand 14.05.2020) statt.