Ab 01.07.2020 wieder geöffnet…

gemäß der Coro­na-Verord­nung in der ab 1. Juli 2020 gülti­gen Fas­sung, dür­fen wir unsere Wirtschaftsstube im Schützen­haus wieder öff­nen.
die gel­tenden Hygien­eregeln wer­den dabei einge­hal­ten. Anbei ein Auszug aus der gülti­gen Coro­n­a­VO vom 23.06.2020:
Ab dem 1. Juli dür­fen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im pri­vat­en Raum 20 Per­so­n­en tre­f­fen. Die neue Verord­nung unter­schei­det dann nicht mehr zwis­chen pri­vat­en und öffentlichen Räu­men. Die Regelun­gen dazu find­en Sie jet­zt in Para­graf 9. Ab dem 1. Juli ist bei pri­vat­en Ver­anstal­tun­gen mit nicht mehr als 100 Teil­nehmenden kein Hygien­ekonzept wie in Para­graf 5 gefordert mehr nötig.
https://www.baden-wuerttemberg.de/en/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-274/