gemäß der Corona-Verordnung in der ab 1. Juli 2020 gültigen Fassung, dürfen wir unsere Wirtschaftsstube im Schützenhaus wieder öffnen.
die geltenden Hygieneregeln werden dabei eingehalten. Anbei ein Auszug aus der gültigen CoronaVO vom 23.06.2020:
Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Die Regelungen dazu finden Sie jetzt in Paragraf 9. Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept wie in Paragraf 5 gefordert mehr nötig.
https://www.baden-wuerttemberg.de/en/service/aktuelle-infos-zu-corona/coronavo-274/