Zu Beachten sind jedoch weiterhin folgende Beschränkungen gem. Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg:
- Verlängerung der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum bis 5. Juni.
- Abstand zwischen den Sporttreibenden von mindestens 1,5–2 Metern sowie die Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen.
- Schießen auf offenen oder halboffenen Schießbahnen ist erlaubt (25m und 50m). Nicht jedoch das Schießen in geschlossenen Schießständen (LuPi + Luftgewehr)
die Bewirtschaftung findet im Rahmen der aktuellen Corona-Verordnung (Stand 14.05.2020) statt.